Untermünkheim-Wittighausen (K 2576)


Das Flurneuordnungsgebiet grenzt unmittelbar an die angeordnete Flurbereinigung Schwäbisch Hall - Gailenkirchen an und ist von dem Neubau der K 2576 mit der Ortsumfahrung des Weilers Wittighausen betroffen. Die vom Straßenbau berührte Feldflur des Gemarkungsteils von Übrigshausen ist bereits flurbereinigt; die Flur Wittighausen wurde im Rahmen einer beschleunigten Zusammenlegung geordnet. Das Regierungspräsidium Stuttgart als Enteignungsbehörde hält es aufgrund der Eingriffe und Durchschneidungen für notwendig, eine Unternehmensflurbereinigung mit dem Ziel durchzuführen, den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und gleichzeitig Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden. Nach den Ermittlungen der Straßenbauverwaltung beträgt der Landbedarf für die planfestgestellten Maßnahmen und Anlagen ca. 11,6 ha . Dieser Landbedarf gliedert sich in den Bedarf von 7,3 ha für Neubaumaßnahmen, Ersatzwege, Entwässerungsanlagen und unwirtschaftliche Restflächen. Außerdem ergibt sich ein Bedarf von 4,3 ha Land für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Landbedarf kann vollständig über Landabfindungsverzichte nach § 52 FlurbG aufgebracht werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der K 2576 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart am 05.07.2006 erlassen. Das Verfahrensgebiet und der Einwirkungsbereich des Unternehmens sind deckungsgleich. Das Verfahren ist deshalb als reines Zweckverfahren geplant. Die erforderlichen Wegebaumaßnahmen (Ersatzmaßnahmen) im Einwirkungsbereich wurden nach den Planungsvorgaben der UFB bereits in die Planfeststellung aufgenommen. Somit wird davon ausgegangen, dass keine oder nur geringe Ausführungskosten mit Zuschuss aus der Flurneuordnung anfallen.
Die für die Ausführung des Verfahrens anfallenden Kosten sind überwiegend vom Unternehmensträger zu tragen.
Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Abschluss des Verfahrens

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Untermünkheim-Wittighausen (K 2576)
Empfänger Julia Gruber, Projektleitung
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Amt für Flurneuordnung und Vermessung des Landkreises Schwäbisch Hall

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
175 ha
Anzahl der Teilnehmer
31
Kosten
0.1 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Flurneuordnungsgebiet grenzt unmittelbar an die angeordnete Flurbereinigung Schwäbisch Hall - Gailenkirchen an und ist von dem Neubau der K 2576 mit der Ortsumfahrung des Weilers Wittighausen betroffen. Die vom Straßenbau berührte Feldflur des Gemarkungsteils von Übrigshausen ist bereits flurbereinigt; die Flur Wittighausen wurde im Rahmen einer beschleunigten Zusammenlegung geordnet. Das Regierungspräsidium Stuttgart als Enteignungsbehörde hält es aufgrund der Eingriffe und Durchschneidungen für notwendig, eine Unternehmensflurbereinigung mit dem Ziel durchzuführen, den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und gleichzeitig Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden. Nach den Ermittlungen der Straßenbauverwaltung beträgt der Landbedarf für die planfestgestellten Maßnahmen und Anlagen ca. 11,6 ha . Dieser Landbedarf gliedert sich in den Bedarf von 7,3 ha für Neubaumaßnahmen, Ersatzwege, Entwässerungsanlagen und unwirtschaftliche Restflächen. Außerdem ergibt sich ein Bedarf von 4,3 ha Land für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Landbedarf kann vollständig über Landabfindungsverzichte nach § 52 FlurbG aufgebracht werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der K 2576 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart am 05.07.2006 erlassen. Das Verfahrensgebiet und der Einwirkungsbereich des Unternehmens sind deckungsgleich. Das Verfahren ist deshalb als reines Zweckverfahren geplant. Die erforderlichen Wegebaumaßnahmen (Ersatzmaßnahmen) im Einwirkungsbereich wurden nach den Planungsvorgaben der UFB bereits in die Planfeststellung aufgenommen. Somit wird davon ausgegangen, dass keine oder nur geringe Ausführungskosten mit Zuschuss aus der Flurneuordnung anfallen.
Die für die Ausführung des Verfahrens anfallenden Kosten sind überwiegend vom Unternehmensträger zu tragen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Thomas Schreyer
Stellvertretender Vorsitz
Jürgen Klotz
Mitglied
Hartmut Engelhardt
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Julia Gruber
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
+49 791 7556408
j.gruber
@
lrasha.de

Technische Projektleitung
Silke Kunze
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
+49 791 7556415
s.kunze
@
lrasha.de

Mitarbeiter
Edgar Weber
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
+49 791 7556431
E.Weber
@
lrasha.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Untermünkheim-Wittighausen (K 2576)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
UVP
Öffentliche Bekanntmachung über das Nichtbestehen
der UVP-Pflicht
vom 26.11.2024
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtWunschtermin
erledigtFlurbereinigungsplan
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 12.10.2021
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 12.10.2021
Abschluss des Verfahrens
in BearbeitungBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung