Pforzheim (A 8-Enztalquerung)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • bevorstehend Ökologische Untersuchungen
  • in Bearbeitung Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • in Bearbeitung Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Pforzheim (A 8-Enztalquerung)
Empfänger Jürgen Pilz, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Karlsruhe Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
729 ha
Anzahl der Teilnehmer
1233
Kosten
0.7 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Kosten werden von der Bundesrepublik Deutschland als Unternehmensträger finanziert


Zur Bereitstellung der für die Autobahn A 8 im Bereich der Enztalquerung benötigten Flächen sowie zur Vermeidung und Minimierung landeskultureller Nachteile wurde ein Flurneuordnungsverfahren nach den §§87ff. des Flurbereinigungsgesetzes angeordnet.

Betroffen sind die Gemarkungen Niefern, Kieselbronn und Eutingen.
Die Verfahrensfläche beträgt rd. 730 ha.

Am 17. März 2016 wurden die Grundstückseigentümer in einer Aufklärungsversammlung über das geplante Verfahren informiert.
Der Flurbereinigungsbeschluss erfolgte am 08.06.2016 durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
Die Vorstandswahl erfolgte am 27.08.2016.

Die Bundesrepublik Deutschland als Unternehmensträger (UT) wurde in den Jahren 2016 bis 2020 über sieben vorläufige Anordnungen zur Vorbereitung des Trassenbaus (Freiräumen, Vorbereitungen zum Brückenbau, Leitungsverlegungen) in Besitz und Nutzung der benötigten Flächen eingewiesen.

Nach Fertigstellung der neuen Autobahntrasse wird der Wege- und Gewässerplan aufgestellt und im Anschluss die Wunschtermine für die Neuzuteilung durchgeführt.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
 
Roland Barth
Bergstr. 101
75223 Niefern-Öschelbronn
07233-5597
barth_roland@web.de
 
Julian Hottinger
Bergstr. 103
75223 Niefern-Öschelbronn
07233-6144
julian.hottinger@gmx.de
 
Henne Sören
 
Manfred Eiselein
 
Mike Engelsberger
 
Patric Reubelt
 
Heiko Roller
 
Karl Schweickert
 
Markus Klingel
 
Andreas Vollmer
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Jürgen Pilz
Kriegssstraße 103a
76135 Karlsruhe
0721 95980-229
Juergen.Pilz@lgl.bwl.de
Ausführender Ingenieur
Kathrin Knapp
Kriegssstraße 103a
76135 Karlsruhe
0721 95980-236
kathrin.knapp@lgl.bwl.de
 
Manfred Nageldinger
Kriegssstraße 103a
76135 Karlsruhe
0721 95980-234
Manfred.Nageldinger@lgl.bwl.de
Mitarbeiter
Jan Rupps
Kriegssstraße 103a
76135 Karlsruhe
0721 95980-233
Jan.Rupps@lgl.bwl.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
in BearbeitungWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
in BearbeitungVorläufige Anordnung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung