Neunkirchen


Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • in Bearbeitung Ökologische Untersuchungen
  • bevorstehend Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Neunkirchen
Empfänger Michael Lünenschloss, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
18.10.2023
Die erste Teilnehmerversammlung hat neben dem Beschluss der Satzung
der Teilnehmergemeinschaft über das Verfahren bei der Wahl des Vorstands auch einen neuen Vorstand gewählt. Die Vorstände können unter der Rubrik Allgemeine informationen -> Vorstand der TG eingesehen werden.
Die Wahl des Vorsitzenden findet in der ersten Sitzung des TG-Vorstandes statt.
Präsentation zur Teilnehmerversammlung am 17.10.2023
In der Teilnehmerversammlung am 17.10.2023 wurde die Satzung
der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Neunkirchen über das
Verfahren bei der Wahl des Vorstands (§ 18 Abs. 3 FlurbG) beschlossen und anschließend der Voirstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt.
17.10.2023
Am 17.10.2023 findet die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) in einer Teilnehmerversammlung aller Grundstückseigentümer in Neunkirchen statt. Auf die öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.
17.10.2023
Für die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurneuordnung in Neunkirchen in einer Teilnehmerversammlung am 17.10.2023 in Neunkirchen liegt der Entwurf der Wahlsatzung öffentlich aus. In diesem Termin wird die Wahlsatzung formal beschlossen. Auf die Veröffentlichung des Satzungsentwurfs wird verwiesen.
Satzungsentwurf zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) beschließt den Satzungsentwurf in ihrer Mitgliederversammlung am 17.10.2023 als Wahlsatzung.
09.10.2023
Sollten Sie bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft verhindert sein, so können Sie einen Vertreter zur Wahl schicken. Bitte füllen Sie dafür die verlinkte Vollmacht aus.
Vollmachtsvorlage (amtl. Beglaubigung) zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bitte verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie selbst an der Vorstandswahl nicht anwesend sein können. Geben Sie die beglaubigte Vollmacht Ihrem Vertreter mit zur Wahl.
09.10.2023
Sollten Sie Miteigentümer einer Eigentumsgemeinschaft sein, so müssen Sie sich bei der Wahl auf einen Vertreter einigen, der wählen darf. Bitte füllen Sie dafür die verlinkte Vollmacht aus, nachdem Sie sich auf einen Vertreter geeinigt haben.
17.08.2023
Die Flurneuordnung Neunkirchen ist seit dem 17.08.2023 rechtskräftig angeordnet. Der Flurbereinigungsbeschluss vom 5.11.2019 ist unanfechtbar.
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Neckar-Odenwald-Kreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
1317 ha
Anzahl der Teilnehmer
440
Kosten
5.3 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Ziele der Flurbereinigung Neunkirchen:
- Verbessern der infrastrukturellen Verhältnisse durch Haupterschließungswege,
- Verbessern der Grundstückserschließung,
- Zusammenlegen des durch Realteilung zersplitterten Grundbesitzes zu landwirtschaftlich sinnvollen Grundstücken,
- Zusammenlegen von Pachtflächen zu land- und betriebswirtschaftlich sinnvollen Schlägen,
- Auflösen von Miteigentumsgemeinschaften,
- Regeln der rechtlichen Verhältnisse (öffentliche Wege),
- Verbessern der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse und ggf. Gewässerentwicklung (Krebsbach u.a.),
- Erhalten einer flächendeckenden Bewirtschaftung nach neuzeitlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der bestehenden Pachtverhältnisse,
- Entflechten von Zielkonflikten zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz,
- Teilweises Umsetzen des Biotopverbundes Baden-Württemberg und der Gemeinde,
- Verbessern der allgemeinen Landeskultur und
- ggf. Verbessern der Erholungsvorsorge

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
 

 

 
Bettina Streng
 
Wolfgang Leßle
 
Steffen Leibfried
 
Christa Spohrer
 
Reinhard Rupp
 
Erich Wägele
 
Harald Leibfried
 
Reinhard Streng
 
Erhard Brenner
 
Daniel Leibfried
 
Matthias Knörzer
 
Wilhelm Leibfried
 
Bernd Schäfer
 
Erich Angstmann
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Michael Lünenschloss
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 5212-2320
michael.luenenschloss@neckar-odenwald-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Marvin Stern
Präsident-Wittemann-Straße 16
74722 Buchen
+49 6281 5212-2334
Marvin.Stern@neckar-odenwald-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Information gemäß Artikel 14 DSGVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Satzung über das Verfahren bei der Wahl des Vorstands (§ 18 Abs. 3 FlurbG)
Die Satzung wurde in der Teilnehmerversammlung am 17.10.2023 beschlossen.
Satzungsentwurf zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) beschließt den Satzungsentwurf in ihrer Mitgliederversammlung am 17.10.2023 als Wahlsatzung.
Präsentation zur Teilnehmerversammlung am 17.10.2023
In der Teilnehmerversammlung am 17.10.2023 wurde die Satzung
der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Neunkirchen über das
Verfahren bei der Wahl des Vorstands (§ 18 Abs. 3 FlurbG) beschlossen und anschließend der Voirstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt.
Vollmachtsvorlage (amtl. Beglaubigung) zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bitte verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie selbst an der Vorstandswahl nicht anwesend sein können. Geben Sie die beglaubigte Vollmacht Ihrem Vertreter mit zur Wahl.
Bestandserhebung und Planung
in BearbeitungÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung