Todtnau-Aftersteg


Bestandserhebung
  • in Bearbeitung Ökologische Untersuchungen
  • in Bearbeitung Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Todtnau-Aftersteg
Empfänger Falko Klein, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
17.10.2025
Am 17.10.2025 wurde im Einleitungstermin ein Wertrahmen aufgestellt, der als Grundlage für die Bewertung aller Flurstücke im Verfahrensgebiet dient.
04.07.2025
Die allgemeinen Grundsätze nach § 38 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wurden aufgestellt. Diese bilden nun die Basis für die weiteren Planungen und setzen die Schwerpunkte für die zukünftige Verfahrensbearbeitung.
08.12.2022
Im Jahr 2022 wurde die Ökologische Ressourcenanalyse durchgeführt.
03.11.2021
Am 23. September 2021 fand die Wahl des Vorstands in der Silberberghalle in Todtnau statt. Die gewählten Vorstandsmitglieder sind in der Rubrik Allgemeine Informationen zu finden.
21.01.2021
Mit Datum vom 21.01.2021 wurde der Flurbereinigungsbeschluss vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg erlassen. Er wird in KW 5 in der Flurbereinigungsgemeinde und allen angrenzenden Gemeinden öffentlich bekanntgegeben.
27.07.2020
Die schriftliche Aufklärung der voraussichtlich Beteiligten nach § 5 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz erfolgt mit der Öffentlichen Bekanntmachung vom 27.07.2020. Die voraussichtlichen Teilnehmer - sofern deren Adressen bereits bekannt sind - erhalten ein persönliches Anschreiben. Jeder Beteiligte kann eine Stellungnahme direkt beim Landratsamt Lörrach, untere Flurbereinigungsbehörde, Buchbrunnenweg 18 in 79713 Bad Säckingen, bis zum 31.08.2020 abgeben. Auch Anregungen und Hinweise sind willkommen.
03.07.2020
Die schriftliche Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 5 Abs. 2 und 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) läuft bis 3. August 2020.
17.06.2020
Bedingt durch derzeitige Empfehlungen und Vorgaben für öffentliche Versammlungen werden die Aufklärung der Grundstückseigentümer und die Behördenanhörung zur Anordnung des Verfahrens schriftlich erfolgen. Das Verfahren soll noch dieses Jahr angeordnet werden.
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Lörrach und Waldshut

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
309 ha
Anzahl der Teilnehmer
207
Kosten
1.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Grundzuschuss zur Anordnung ohne Ortsgestaltung (75 %)

Das Verfahrensgebiet mit ca. 309 ha (794 Flurstücke) umfasst weitgehend den Ortsteil Aftersteg. Das Gebiet beinhaltet vor allem die offenen Flächen zwischen Todtnau und Aftersteg. Privatwaldflächen sind nur vereinzelt einbezogen. Die Landschaft ist stark bewegt. Die Ortslage liegt in einem tief eingeschnittenen Talkessel. Die Tallage sowie die Hänge mit Weiden und Wiesen sollen offengehalten werden.

Die geplanten Maßnahmen sind für die Bewirtschaftung der Wiesen, Weiden und für den Natur- und Landschaftsschutz notwendig. Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sollen nachhaltig gesichert werden. Durch die Flurneuordnung soll ein den heutigen Anforderungen genügendes Wegenetz geschaffen werden. Dabei werden i.d.R. vorhandene Wege ausgebaut. Dies minimiert den ökologischen Eingriff und die Kosten. Der stark zersplitterte und in der Regel unwirtschaftlich geformte Besitz soll nach vorwiegend betriebswirtschaftlich orientierten Gesichtspunkten zusammengelegt werden. Es sollen insgesamt neue Impulse und praktische Lösungsmöglichkeiten für eine attraktive Entwicklung des Ortsteils Aftersteg erarbeitet und umgesetzt werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Thomas Rees
07671/95328
rees_t
@
web.de

Stellvertretender Vorsitz
Kerstin Großmann
07671/9998667
kerstin.grossmann1985
@
googlemail.com

Mitglied
Christoph Albrecht
 
Hubert Thoma
 
Reinhard Brender
Stellvertretendes Mitglied
Axel Kiefer
 
Susanne Strittmatter-Wunderle
 
Rainer Trojan
 
Johannes Wunderle
 
Jürgen Kenk
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Falko Klein
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86
Falko.Klein
@
landkreis-waldshut.de

Technische Projektleitung
Martin Bächle
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3530
Martin.Baechle
@
landkreis-waldshut.de

Mitarbeiter
Susann Kutter
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3540
Susann.Kutter
@
landkreis-waldshut.de

 
Sabine Siebold
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen
+49 7751 86-3528
Sabine.Siebold
@
landkreis-waldshut.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Flurbereinigungsverfahren

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Todtnau-Aftersteg

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
in BearbeitungÖkologische Untersuchungen
in BearbeitungWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung