Singen-Überlingen a.R. (Egelbach)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Singen-Überlingen a.R. (Egelbach)
Empfänger Rainer Guggemos, Projektleitung
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Tuttlingen

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
109 ha
Anzahl der Teilnehmer
115
Kosten
0.1 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Vereinfachte Verfahren nach §86 ff. FlurbG. verfolgt vorwiegend Ziele und Belange des Naturschutzes, zugleich aber auch die Entflechtung der Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Im Zuge Neuordnung der Flurstücke ist die Ausweisung eines Gewässerschutzstreifenstreifens entlang des Egelbachs vorgesehen.
Die Fläche hierfür wird in das Eigentum des Landes BW überführt. Des Weiteren wird die Fläche der Gewässerschutzstreifen der größeren Entwässerungsgräben in das Eigentum der Stadt Singen überführt.
Durch die Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes wird die Feldlage neu geordnet. Wegebau ist hierzu nicht erforderlich.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Bernhard Schütz
Stellvertretender Vorsitz
Sigrid Weissmann
Mitglied
Thomas Brutscher
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Rainer Guggemos
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1603
R.Guggemos
@
landkreis-tuttlingen.de

Technische Projektleitung
Steffen Keutmann
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1610
S.Keutmann
@
landkreis-tuttlingen.de

Mitarbeiter
Marco Vitaliano
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926-1613
M.Vitaliano
@
landkreis-tuttlingen.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Singen-Überlingen a.R. (Egelbach)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtAnordnung
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtWunschtermin
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung