Nellingen (DB/A 8)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Nellingen (DB/A 8)
Empfänger Jonas Fischer, Projektleitung
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Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
19.02.2025
Die untere Flurbereinigungsbehörde führte am 19.02.2025 im Rahmen der Flurbereinigung Nellingen (DB/A8) temporäre Vergrämungsmaßnahmen für die Feldlerche durch. Dies ist notwendig um im Sommer einen Teil des Wegeausbaus durchführen zu können.
Hierzu werden 2m hohe Pfähle mit angebundenen Trassierungsbändchen aufgestellt.
Gebietskarte
Gebietskarte
Gebietskarte - aktueller Stand 16.11.2020 (nach 3 Gebiets-Änderungen)
Die Aenderungen Nr. 1, 2 und 3 sind hier bereits eingearbeitet und im Detail nicht mehr explizit zu erkennen!
Gebietskarte mit Darstellung des Änderungsbeschlusses Nr. 3
3.AENDERUNG (16.11.20): Beiziehung mehrerer Merklinger Flste. + 2 Ortsrand-Flste. bei Aichen. Die Aenderungen Nr. 1 und 2 sind hier bereits eingearbeitet und nicht mehr explizit zu erkennen!
Gebietskarte mit/nach den Änderungsbeschlüssen Nr. 1, 2 und 3
1.AENDERUNG (11.11.11): Abtrennung/Ausschluss von Wegen u. Strassen; 2.AENDERUNG (25.04.13): Beiziehung Merklinger Flst. 5383 (AB) bzw. Flste. 5579 bis 5583 (NB). Der 2.Aenderungsbeschluss wurde am 25.07.13 wieder aufgehoben; 3.AENDERUNG (16.11.20): Beiziehung mehrerer Merklinger Flste. + 2 Ortsrand-Flste. bei Aichen.
Gebietskarte mit Darstellung des Änderungsbeschlusses Nr. 1
1.AENDERUNG (11.11.11): Abtrennung/ Ausschluss von Wegen- u. Strassen-Teilen.
Gebietskarte zur Anordnung des Verfahrens
Gebietskarte zum Anordnungsbeschluss vom 24.07.2008.
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
1016 ha
Anzahl der Teilnehmer
123
Kosten
4.1 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
409.600 Euro Eigenleistung (Teilnehmer 181,6 T€ + Gemeinde 228,0 T€).

1.165.787 Euro Zuschuss nach Förderrichtlinie Flurneuordnung.

2.523.032 Euro Leistung der Unternehmensträgers (BRD und Bahn AG).

Ziel der Flurneuordnung in Nellingen ist die Landbereitstellung für die Neubaustrecke der DB und den Ausbau der A8 und die Beseitigung der entstehenden Zerschneidungen.
Soweit möglich werden die landwirtschaftlichen Grundstücke hinsichtlich Schlaglänge und Größe der Bewirtschaftungseinheiten verbessert.
Unabhängig vom Ausbau der Bahn- und Autobahntrasse wird zudem das landwirtschaftliche Wegenetz im Verfahrensgebiet optimiert.

In einem ersten Bauabschnitt wurden 2024 bereits einige Wege neu angelegt und modernisiert. Derzeit sind die neuen Wege noch als Schotterwege ausgebaut.
Seit Juli 2025 werden die Bauarbeiten fortgesetzt.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Markus Hagmeyer
Aichen 6
89191 Nellingen
Stellvertretender Vorsitz
Heinz Wittlinger
Wehrgasse 7
89191 Nellingen
Mitglied
Günter Kümmel
Aicher Straße 17
89191 Nellingen
 
Georg Buck
Aichen 4
89191 Nellingen
 
Markus Kling
Hintere Gasse 2
89191 Nellingen
Stellvertretendes Mitglied
Hans Georg Hagmeyer
Aichen 3
89191 Nellingen
 
Karl Häberle
Aicher Str. 16
89191 Nellingen
 
Gerhard Allgöwer
Meierweg 9
89191 Nellingen
 
Herbert Ziegler
Aichen 5
89191 Nellingen
07337/ 6384
h.ziegler.aichen
@
web.de

 
Jürgen Schmid
Merklinger Straße 8
89191 Nellingen
07337/ 921205
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Jonas Fischer
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2559
jonas.fischer
@
alb-donau-kreis.de

Technische Projektleitung
Stefan Rahn
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2541
Stefan.Rahn
@
alb-donau-kreis.de

Mitarbeiter
Thomas Selg
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2556
Thomas.Selg
@
alb-donau-kreis.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

- Bestellungsurkunde - Datenschutzbeauftragter (DSB) gemäß Art. 37 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Nellingen (DB/A 8)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtAnordnung
Anordnungsbeschluss
Anordnungsbeschluss vom 24.07.2008
Gebietsübersichtskarte
Gebietsübersichtskarte 1:25.000 zur Anordnung
Gebietskarte
Gebietskarte 1:5.000 zur Anordnung
Änderung des Flurbereinigungsgebiets: Änderungsbeschluss 3 (16.11.2020)
Öffentliche Bekanntmachung in den Amtsblättern (04.12.2020 – Nr. 49) und durch Anschlag an der Verkündungstafel (Anschlagkasten) des Rathauses in Nellingen (01.12.2020 bis 11.01.2021);
Änderungsbeschluss 3 vom 16.11.2020; Beiziehung von 24 Flurstücken (21,6 ha) in das Flurbereinigungsgebiet.
(Kartendarstellung siehe "Gebietskarte")
Änderungsbeschluss 5, Gebietskarte alt
Die Gebietskarte vom 24.07.2008 wurde von der Gebietskarte vom 08.09.2025 ersetzt.
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Ökologische Ressourcenanalyse
Bericht; Dr. Paul Westrich; 131 Seiten (9,3 MB)
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Teilnehmerversammlung am 06.11.2023
Bei dieser Versammlung wird über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert. Dabei wird speziell auf den genehmigten Wege- und Gewässerplan, sowie die geplante Kostenumlage eingegangen.
in BearbeitungAusführung der Planung
Vergrämungsmaßnahmen für die Feldlerche
Die untere Flurbereinigungsbehörde führt im Rahmen der Flurbereinigung Nellingen (DB/A8) temporäre Vergrämungsmaßnahmen für die Feldlerche durch. Dies ist notwendig um im Sommer einen Teil des Wegeausbaus durchführen zu können.
Hierzu werden 2m hohe Pfähle mit angebundenen Trassierungsbändchen aufgestellt.
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung