Mainhardt - Hütten


Das Verfahren liegt auf einer Hochfläche im Gebiet der Schwäbisch - Fränkischen Waldberge, Untereinheit "Hinterer Mainhardter Wald", und umfasst von der Gemeinde Mainhardt die Gemarkung Hütten und Teile der Flur Württemberger Hof sowie Teile der Flur Bubenorbis nordöstlich von Hütten mit Gebietsteilen der Flur Riegenhof.

Die geplante integrale Strukturverbesserung, die mit einer umfassenden Neuordnung in Dorf und Flur verbunden ist, soll die Land- und Forstwirtschaft unterstützen, die gemeindliche Entwicklung fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen sichern.
Derzeit sind die meisten Grundstücke für eine rentable landwirtschaftliche Nutzung zu klein, zu kurz und oft ungünstig geformt. Die von einzelnen Betrieben bewirtschafteten Flächen (Eigentum und Pacht) liegen, trotz einiger Nutzungstausche häufig zerstreut im Plangebiet. Erschwerend kommt hinzu, dass das vorhandene Wegenetz meist nach Verlauf, Breite und Befestigung nicht für moderne Maschinen und Geräte ausgelegt ist. Eine hohe Priorität wird deshalb die Verbesserung des Wegenetzes haben.

Die Gemeinde Mainhardt ist anerkannter Luftkurort und sie erhofft sich durch ein verbessertes und zusammenhängendes Wegenetz auch positive Folgen für den Fremdenverkehr und die Freizeitnutzung.
Neben der Dorfentwicklung ist auch der Erhalt und Sicherung der Kulturlandschaft eine gemeindliche Zielsetzung, die stark durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägt ist. Der Strukturwandel und die weitere Aufgabe von Höfen zeichnet sich auch im Plangebiet ab.
Gebietskarte
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Abschluss des Verfahrens

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Mainhardt - Hütten
Empfänger Tim Otto, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
30.10.2025
Die Ausführungsanordnung wurde erlassen. Die neuen Grundstücke sind an die Stelle der alten Grundstücke getreten.

Die öffentlichen Bücher (Grundbuch, Liegenschaftskataster) befinden sich noch auf dem alten Stand und sind bis zu ihrer Berichtigung unrichtig.
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Amt für Flurneuordnung und Vermessung des Landkreises Schwäbisch Hall

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
544 ha
Anzahl der Teilnehmer
167
Kosten
2.8 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Zuschuss aus GA Mitteln, freiwilliger Beiträge der Gemeinde Mainhardt und Teilnehmerbeiträgen
Förderung durch EU (ELER)

Das Verfahren liegt auf einer Hochfläche im Gebiet der Schwäbisch - Fränkischen Waldberge, Untereinheit "Hinterer Mainhardter Wald", und umfasst von der Gemeinde Mainhardt die Gemarkung Hütten und Teile der Flur Württemberger Hof sowie Teile der Flur Bubenorbis nordöstlich von Hütten mit Gebietsteilen der Flur Riegenhof.

Die geplante integrale Strukturverbesserung, die mit einer umfassenden Neuordnung in Dorf und Flur verbunden ist, soll die Land- und Forstwirtschaft unterstützen, die gemeindliche Entwicklung fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen sichern.
Derzeit sind die meisten Grundstücke für eine rentable landwirtschaftliche Nutzung zu klein, zu kurz und oft ungünstig geformt. Die von einzelnen Betrieben bewirtschafteten Flächen (Eigentum und Pacht) liegen, trotz einiger Nutzungstausche häufig zerstreut im Plangebiet. Erschwerend kommt hinzu, dass das vorhandene Wegenetz meist nach Verlauf, Breite und Befestigung nicht für moderne Maschinen und Geräte ausgelegt ist. Eine hohe Priorität wird deshalb die Verbesserung des Wegenetzes haben.

Die Gemeinde Mainhardt ist anerkannter Luftkurort und sie erhofft sich durch ein verbessertes und zusammenhängendes Wegenetz auch positive Folgen für den Fremdenverkehr und die Freizeitnutzung.
Neben der Dorfentwicklung ist auch der Erhalt und Sicherung der Kulturlandschaft eine gemeindliche Zielsetzung, die stark durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägt ist. Der Strukturwandel und die weitere Aufgabe von Höfen zeichnet sich auch im Plangebiet ab.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Christoph Zimmer
Hofwiesenstraße 14
74535 Mainhardt
07903 / 641
zimmer-holz
@
t-online.de

Stellvertretender Vorsitz
Helmut Weidner
Hofwiesenstraße 12
74535 Mainhardt
07903 / 648
Mitglied
Karl-Heinz Frey
Brunnengasse 9
74535 Mainhardt
07903 / 1342
 
Siegfried Idler
Riegenhof 10
74535 Mainhardt
07903 / 2381
 
Erich Setzer
Mühlwaldstraße 4
74535 Mainhardt
07903 / 2465
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Tim Otto
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
+49 791 7556443
T.Otto
@
lrasha.de

Technische Projektleitung
Anja Andrä
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
+49 791 7556409
A.Andrae
@
lrasha.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Mainhardt - Hütten

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtWunschtermin
Abschluss des Verfahrens
erledigtAusführungsanordnung
Ausführungsanordnung
Öffentliche Bekanntmachung vom 16.01.2024
in BearbeitungBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung