Iggingen


Gebietskarte
Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Iggingen
Empfänger Marina Schweyer, Projektleitung
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Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
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Gebietskarte
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Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Ostalbkreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
1116 ha
Anzahl der Teilnehmer
523
Kosten
5.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Förderung durch EU (ELER)

Die Flurneuordnung Iggingen wurde als Normalverfahren zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung angeordnet.
Im Rahmen der Flurneuordnung wird ein neues, modernes Wegenetz geschaffen, das den heutigen landschwirtschaftlichen Erfordernissen entspricht. Der zersplitterte Grundbesitz wird neu geordnet, so dass zweckmäßige Wirtschaftseinheiten entstehen.
Des Weiteren werden gleichrangig ökologische Maßnahmen umgesetzt. Das Landschaftsbild soll erhalten bleiben, geschützt und in den ausgeräumten Bereichen durch Biotopvernetzungsmaßnahmen ergänzt werden. Dabei wird auf die Erhaltung und Ergänzung de Streuobstbaus besonders Wert gelegt.
Des Weiteren werden öffentliche Maßnahmen, wie z.B. der Ausbau der L 1157 zwischen der B 29 und der Ortsdurchfahrt Iggingen, die Kurvenverbesserung ander L 1075 zwischen Herlikhofen und Brainkofen, sowie die Fahrbahnverschwenkung an der K 3266 (Iggingen - Hussenhofen) bodenordnerisch unterstützt.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Alfons Maier
Mulfinger Straße 13/1
73574 Iggingen
07175/8337
Stellvertretender Vorsitz
Wolfgang Heinzmann
In den Höfen 14
73574 Iggingen
07175/4083
Mitglied
Gerhard Weller
Kirchgasse 6
73574 Iggingen
07175/8131
 
Günther Ladenburger
Täferroter Str. 13
73574 Iggingen
07175/1749
 
Anton Maier
Beiswang 20
73560 Böbingen a.d.R.
07171/85489
 
Fritz Schneider
Hohe Kreuzäcker 2
73527 Schwäbisch Gmünd
07171/82158
 
Josef Friedel
Hauptstraße 30
73574 Iggingen
07175/7041
Stellvertretendes Mitglied
Alfred Müller
Mulfinger Straße 19
73574 Iggingen
07175/8358
 
Karl Greßler
Schillerstraße 22
73574 Iggingen
07175/6763
 
Hermann König
Kreuzäcker 1
73574 Iggingen
07175/8470
 
Bruno Maihöfer
Leinzeller Straße 27
73574 Iggingen
07175/6390
 
Engelbert Zeller
Zähgasse 6
73527 Schwäbisch Gmünd
07171/83250
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Marina Schweyer
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
+49 7961 5673352
Marina.Schweyer
@
ostalbkreis.de

Technische Projektleitung
Yannick Haas
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
+49 7961 567-3351
yannick.haas
@
ostalbkreis.de

Mitarbeiter
Sebastian Lauter
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
+49 7961 5673356
Sebastian.Lauter
@
ostalbkreis.de

 
Kerstin Fuchs
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
+49 7961 567-3354
kerstin.fuchs
@
ostalbkreis.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Iggingen

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Nichtbestehen der UVP-Pflicht, Änderung Nr. 6
Öffentliche Bekanntmachung vom 18.01.2021
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung