Michelfeld-Gnadental


Die Schichtstufe des Keuperberglandes mit den Verebnungsflächen auf der Höhe um Rinnen und dem vielfältigen Relief im Tal der Bibers bei Gnadental bildet die natürliche Grundlage für die Nutzungsvielfalt der Landschaft. Die Nutzungsvielfalt gilt es auch für die Zukunft erhalten. Der Strukturwandel geht in allen Bereichen weiter. Diese Entwicklung kann sich nicht selbst überlassen werden. Sie ist verantwortungsbewusst zu gestalten, um die Attraktivität auch in diesem Teil der Gemeinde Michelfeld als Lebens- und Wirtschaftsraum als Natur - Kultur- und Erholungsraum zur sichern. Dies soll insbesondere erreicht werden durch folgende Leistungen:

-\011Verbesserung der agrarstrukturellen Verhältnisse durch Zusammenlegung und Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes in Feld-, Wald- und Ortslagen.
-\011 Ergänzung Wegenetzes zur Erschließung von Einzelgehöften, Wohnplätzen sowie der Feld- und Waldflächen. Alle Wege werden in das Eigentum und Unterhaltung der Gemeinde übertragen.
-\011Lückenschluss im Radwegnetz zwischen Gnadental und Michelfeld
- Unterstützung der Gemeinde Michelfeld bei der Einrichtung des Kulturlandschaftspfades Gnadental
-\011Förderung der Weidewirtschaft zur Pflege und Offenhaltung der Landschaft.
-\011Verbesserung der dörflichen Infrastruktur, sowie der Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
-\011Umsetzung von Gewässerentwicklungsplänen; Bereitstellung von Entwicklungsstreifen entlang von Gewässern.
-\011Sicherung von naturschutzwichtigen Flächen durch Übertragung in das öffentliche Eigentum
Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
Abschluss des Verfahrens
  • in Bearbeitung Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Michelfeld-Gnadental
Empfänger Julia Gruber, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
27.06.2024
23.02.2024
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Schwäbisch Hall

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
534 ha
Anzahl der Teilnehmer
174
Kosten
1.5 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
- Zuschuss 1.079.894
- Eigenleistung 343.329
davon Beiträge nach § 19 80.259
freiw. Beiträge 173.531
- Leistungen sonst. Dritter 91.973

Die Schichtstufe des Keuperberglandes mit den Verebnungsflächen auf der Höhe um Rinnen und dem vielfältigen Relief im Tal der Bibers bei Gnadental bildet die natürliche Grundlage für die Nutzungsvielfalt der Landschaft. Die Nutzungsvielfalt gilt es auch für die Zukunft erhalten. Der Strukturwandel geht in allen Bereichen weiter. Diese Entwicklung kann sich nicht selbst überlassen werden. Sie ist verantwortungsbewusst zu gestalten, um die Attraktivität auch in diesem Teil der Gemeinde Michelfeld als Lebens- und Wirtschaftsraum als Natur - Kultur- und Erholungsraum zur sichern. Dies soll insbesondere erreicht werden durch folgende Leistungen:

-\011Verbesserung der agrarstrukturellen Verhältnisse durch Zusammenlegung und Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes in Feld-, Wald- und Ortslagen.
-\011 Ergänzung Wegenetzes zur Erschließung von Einzelgehöften, Wohnplätzen sowie der Feld- und Waldflächen. Alle Wege werden in das Eigentum und Unterhaltung der Gemeinde übertragen.
-\011Lückenschluss im Radwegnetz zwischen Gnadental und Michelfeld
- Unterstützung der Gemeinde Michelfeld bei der Einrichtung des Kulturlandschaftspfades Gnadental
-\011Förderung der Weidewirtschaft zur Pflege und Offenhaltung der Landschaft.
-\011Verbesserung der dörflichen Infrastruktur, sowie der Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
-\011Umsetzung von Gewässerentwicklungsplänen; Bereitstellung von Entwicklungsstreifen entlang von Gewässern.
-\011Sicherung von naturschutzwichtigen Flächen durch Übertragung in das öffentliche Eigentum

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Werner Bäumlisberger
Stellvertretender Vorsitz
Walter Heinrich
Mitglied
Gerd Hofmann
 
Ulrich Butz
 
Heinz Altvater
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Julia Gruber
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
+49 791 7556408
j.gruber
@
lrasha.de

Technische Projektleitung
Peter Roming
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
+49 791 7556413
P.Roming
@
lrasha.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Michelfeld-Gnadental

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Änderung Plan § 41 FlurbG Nr. 11 und Nr. 12
Öffentliche Bekanntmachung vom 26.8.2024 Nichtbestehen der UVP Pflicht
erledigtFlurbereinigungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 14.02.2019
Neuordnungskarte
Schutzgebiete
Abschluss des Verfahrens
in BearbeitungAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung