Bad Krozingen (B3)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Bad Krozingen (B3)
Empfänger Michael Suhm, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
823 ha
Anzahl der Teilnehmer
519
Kosten
3.2 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Finanzierung der Ausführungskosten im reinen Unternehmensverfahren erfolgt durch den Unternehmensträger. Maßnahmen, die durch die Teilnehmergemeinschaft zu finanzieren sind, werden mit Zuschüssen von EU, Bund, Land gefördert.

Das Verfahren Bad Krozingen (B 3) ist als ein kombiniertes Verfahren nach den §§ 87 und 1 FlurbG angeordnet.
In dem Teil des Verfahrens, der als Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG angeordnet ist, wurde die Umfahrung von Bad Krozingen (B3) gebaut.
Der restliche Teil ist als klassisches Verfahren nach § 1 FlurbG angeordnet und dient der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, sowie der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung.


Die Untersuchung der geplanten Maßnahmen auf die Umweltverträglichkeit ergab keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter.


Das Flurneuordnungsverfahren wird durch den Fachbereich Flurneuordnung und Landentwicklung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald bearbeitet. Anschrift des Fachbereiches ist:

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg

Das ausführende Team ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Projektleitung: Michael Suhm 0761/2187-5442
Technische Projektleitung: Philipp Schmid 0761/2187-5469

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Hubert Bleile
Im Bergfeld 5
79189 Bad Krozingen
07633/948122
Stellvertretender Vorsitz
Klaus Rotzoll
Lammstr. 1
79189 Bad Krozingen
07633/1835
Mitglied
Roland Steiert
Albanstr. 9
79189 Bad Krozingen
 
Georg Cammerer
St. Michaelstr. 17
79189 Bad Krozingen
07633/2949
 
Benno Ruf
St. Michaelstr. 35
79189 Bad Krozingen
07633/2558
 
Herbert Rinderle
Auf dem Graben 4
79219 Staufen
07633/7033
 
Andreas Morath
Hauptstr. 59
79427 Eschbach
07634/695966
Stellvertretendes Mitglied
Peter Hütter
Im Amtshof 3
79189 Bad Krozingen
07633/15197
 
Richard Grün
Im Vogelsang 19
79189 Bad Krozingen
07633/4665
 
Günter Meyer
St. Michaelstr. 47
79189 Bad Krozingen
07633/2967
 
Stefan Gamb
Bahnhofstr. 9
79427 Eschbach
07634/551883
 
Jan Elert
Münster 16 E
79244 Münstertal
07633/83483
 
Alfons Schwarz
Im Bühl 17
79189 Bad Krozingen
06221/592132
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Michael Suhm
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5442
michael.suhm
@
lkbh.de

Technische Projektleitung
Philipp Schmid
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5469
philipp.schmid
@
lkbh.de

Mitarbeiter
Andreas Isele
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5417
andreas.isele
@
lkbh.de

 
Oliver Frey
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5447
oliver.frey
@
lkbh.de

 
Tobias Anlicker
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5444
tobias.anlicker
@
lkbh.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Bestellungsurkunde des Datenschutzbeauftragten
Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Bad Krozingen (B3)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendVorläufige Anordnung
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung Nr. 5
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung Nr. 5
(Besitzregelungskarte 10)
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung Nr. 6
(Beschluß mit Begründung)
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung Nr. 6
(Besitzreglungskarte 11)
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung Nr. 6
(Besitzreglungskarte 12)
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung Nr. 6
(Verzeichnis)
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung