Wildberg (Nagoldhang Ost)


Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Wildberg (Nagoldhang Ost)
Empfänger Dana Rehwald, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
22.12.2025
Ein Teil der Baumaßnahmen wurde bis einschließlich 12.12.2025 durchgeführt.
Die restlichen Maßnahmen Nr. 1320 (Oberjettinger Steige), 1117 (Weg oberhalb der Kastanie, Gewann "An der Eck") und eine weitere Zufahrt, sollen in der ersten Jahreshälfte 2026 ausgeführt werden.
01.08.2025
Die restlichen Baumaßnahmen sind ausgeschrieben und für den Zeitraum Mitte September bis Ende November 2025 vorgesehen.
02.06.2025
Die Mittel für die restlichen Baumaßnahmen stehen zwischenzeitlich zur Verfügung.
Die Ausschreibung zur Umsetzung der Maßnahmen im Herbst 2025 ist in Vorbereitung.
03.02.2025
Die restlichen Baumaßnahmen zum Nachtrag 1 des Flurbereinigungsplans sind mit allen Trägern öffentlicher Belange (TöB) abgestimmt.
Die notwendige Änderung des Wege- und Gewässerplans mit geändertem Kosten- und Finanzierungsplan (4. einfache Änderung) wird der Oberbehörde zur Genehmigung und Bewilligung vorgelegt.
Die restlichen Baumaßnahmen sind für Herbst 2025 vorgesehen.
01.12.2023
Die Widerspruchsbearbeitung ist abgeschlossen.
Derzeit sind restliche Baumaßnahmen (Wegebau, Entbuschung/Ausstockung) in Vorbereitung bzw. Abstimmung.
In 2024 ist die Aufstellung des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan vorgesehen.

01.03.2023
Restliche Widerspruchsbearbeitung bis einschließlich Mai/Juni 2023.

Zusammenstellung, Kalkulation und Abstimmung der restlichen Ausbaumaßnahmen (Wegebau, Zufahrten) bis Herbst/Winter 2023

Ausschreibung und Vergabe voraussichtlich Winter 2023/2024

Umsetzung der Baumaßnahmen voraussichtlich Frühjahr 2024

31.03.2022
Nachschätzung von Waldflächen (ca. 18 Teilflächen) im Verfahrensgebiet durch einen Forstsachverständigen. Durchführung voraussichtlich im Verlauf des Juni 2022.
18.12.2019
Die Erledigung der Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan ist in Bearbeitung.
09.07.2019
Nähere Informationen und die Obstbaum-Bestellliste finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wildberg unter
www.wildberg.de/rathaus-service/buergerservice/aktuelle-themen
02.07.2019
ZUR BEACHTUNG
für interessierte Grundstückseigentümer des Flurbereinigungsverfahrens:
Zwischen dem 10.07. und 27.07.2019 können zur Verschönerung des Landschaftsbildes sowie zur Förderung des Biotop- und Artenschutzes und auch als Ersatz für fehlende und abgängige Obstbäume, zur Pflanzung innerhalb des Flurneuordnungsgebietes junge Obstbäume zu günstigen Konditionen vorbestellt werden.
Die Ausgabe ist für Ende Oktober/ Anfang November 2019 vorgesehen. Ort und Zeit werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Die zu verwendende Bestell-Liste mit einem Merkblatt zur Pflanzung von Obstbäumen liegen ab 10.07.2019 im Bauamt des Rathauses Wildberg zur Abholung bereit und können ausgefüllt auch dort abgegeben werden. Bei Bedarf ist natürlich auch eine Übersendung an die Flurneuordnungsstelle in Freudenstadt möglich. Die Bestellliste wird auch in den Mitteilungsblättern von Wildberg und den umliegenden Gemeinden abgedruckt.
17.06.2019
Vorbereitung einer vorgesehenen Obstbaumaktion im Herbst 2019.
01.04.2019
Ab dem 2. Quartal 2019 erfolgen die Arbeiten zur Erledigung der Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan.
08.02.2019
Im 1. Quartal 2019 ist die Abrechnung des Flurbereinigungsplans mit den Grundstückseigentümern (Teilnehmern) vorgesehen.
Stichtag für die Abrechnung ist der 01.04.2019.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abrechnung mit Teilnehmern, die von Widersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan betroffen sind, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
23.10.2018
Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans erfolgt am 05.12.2018 um 9.30 Uhr im Rathaus Wildberg, Marktstr. 2 (Bürgersaal).
12.02.2018
Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) ist für Herbst 2018 vorgesehen.
Im Vorfeld erhalten sämtliche Teilnehmer die sie betreffenden Auszüge aus dem alten und neuen Bestand mit Gegenüberstellung der Änderungen und Geldabrechnung.
Außerdem werden die Unterlagen in einem noch festzulegenden Zeitraum in der Flurbereinigungsgemeinde (Stadt Wildberg) zur Einsicht ausgelegt.

Gebietskarte
Gebietskarte
Gebietskarte
vom 06.06.1997 mit Aenderung 1 vom 01.09.2011
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw/Rastatt

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
246 ha
Anzahl der Teilnehmer
184
Kosten
0.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Eigenmittel der Teilnehmer und Beitrag der Stadt Wildberg
Zuschuss Mittelart F (ZS: 75%)

Das Verfahrensgebiet umfasst eine Teilfläche des Nagoldhanges, die östlich bzw. südöstlich des alten Ortskerns von Wildberg liegt und sich etwa in Nord-Süd-Richtung erstreckt.
Verfahrensziele:
Ökologische Flurneuordnung zur Erhaltung und Entwicklung der Kultur-und Erholungslandschaft
Wichtige Teilziele (bzw. Maßnahmen) sind dabei:
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft durch Ausbau der notwendigen Zuwegungen und Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes
- Zurückdrängen der Verbuschungen am Nagoldhang (Entbuschung von Brach- und Sukzessionsflächen u. a.)
- Offenhaltung und langfristige Sicherung der Freiflächen als Mindestflur durch landwirtschaftliche Nutzung und Pflege (Verhinderung weiterer Verbuschungen)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Weidenutzung, hier insbesondere die Herstellung von Wegen und Furten für den Schaftrieb
- Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes zur Sicherung und Entwicklung von Biotopen und Landschaftselementen sowie zur Gestaltung des Landschaftsbildes.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Ilse Gärtner
Kronenhof 1
72218 Wildberg
07054/5310
Stellvertretender Vorsitz
Karl Bauer
Im Kengel 1
72218 Wildberg
07054/5631
Mitglied
Paul Kuonath
Pfadhof 1
72218 Wildberg
07054/5636
Stellvertretendes Mitglied
Hans Breitling
Im Kloster 3
72218 Wildberg
07054/7530
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Dana Rehwald
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5230
rehwald
@
kreis-fds.de

Technische Projektleitung
Stephan Eustachi
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5232
eustachi
@
kreis-fds.de

Mitarbeiter
Doreen Amboß
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5224
amboss
@
kreis-fds.de

 
Irene Seidel
Stuttgarter Str. 61
72250 Freudenstadt
+49 7441 920-5237
i.seidel
@
kreis-fds.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) Baden-Württemberg gemäß Art. 37 der Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Wildberg (Nagoldhang Ost)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtAnordnung
Änderung des Flurneuordnungsgebiets
Änderungsbeschluss mit Übersichtskarte
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachungstext vom 22.10.2018 - zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und Anhörungstermin nach § 59 FlurbG
Anlage zum Textteil
8.1 - Gesetze und Abkuerzungen
Neuordnungskarte
Blatt 1 von 2
Neuordnungskarte
Blatt 2 von 2
Vollmacht
Vollmachtsvordruck zum Ausdrucken - fuer alle das Flurneuordnungsverfahren betreffende Handlungen
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung