Sinzheim (DB)


Gebietskarte
Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Sinzheim (DB)
Empfänger Stefanie Korf, Projektleitung
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Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw/Rastatt

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
459 ha
Anzahl der Teilnehmer
546
Kosten
0.9 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Unternehmensträger Deutsche Bahn AG trägt die Ausführungskosten

Am Ortsrand von Sinzheim wird eine langgestreckte Kurve der Rheintalbahnlinie von Karlsruhe nach Basel neu gebaut. Dabei werden über 1000 Grundstücke angeschnitten und durchschnitten. Die Bahn AG ist für den Bau dieses Streckenabschnittes in den Besitz der benötigten Flächen eingewiesen worden. Dieser Landverlust wird aufgefangen durch die Grundstücke, die die Deutsche Bahn auf der ganzen Gemarkung Sinzheim gekauft hat. Der vorübergehende Flächenverlust bei den betroffenen Grundstückseigentümern kann daher mit der Neuordnung wieder ausgeglichen werden. Dazu müssen die Gewanne rechts und links der Neubaustrecke neugeordnet werden.
Eine Besonderheit der Landschaft wird im Verfahren beachtet: Sehr deutlich sind die Wiesen von den Äckern getrennt. Das neue Wege- und Gewässernetz wird sich danach orientieren. Mit dem neuen Wegenetz werden zugleich auch neue Radwegeverbindungen von Sinzheim nach Halberstung / Müllhofen geschaffen. Eine Kostbarkeit ist das Naturschutzgebiet Korbmatten/Mäthi im Süden des Verfahrens. Dessen Erhaltung kann auch durch Bodenordnung weiter gesichert werden. Und auch die Biotopvernetzung der Gemeinde kann in der Flurbereinigung weiterentwickelt werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Manfred Hurst
St. Vinzenzhof
76547 Sinzheim
Stellvertretender Vorsitz
Siegfried Ibach
Duttenhurst 114
76547 Sinzheim
Mitglied
Norbert Boos
Langenunger Hof
76547 Sinzheim
 
Anton Frietsch
Liedelshofer Str. 34
76547 Sinzheim
 
Mechthilde Huber
Ebenunger Str.
76547 Sinzheim
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Technische Projektleitung
Stefanie Korf
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4186
s.korf
@
landkreis-rastatt.de

Mitarbeiter
Sabine Kühn
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4189
s.kuehn
@
landkreis-rastatt.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Sinzheim (DB)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Öffentliche Bekanntmachung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht (Nachtrag 2)
Öffentliche Bekanntmachung vom 21.02.2022 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht (Nachtrag 2)
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
erledigtvorläufige Besitzeinweisung
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung