Ötigheim (B 36, DB)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Ötigheim (B 36, DB)
Empfänger Viktor Huber, Projektleitung
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Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw/Rastatt

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
272 ha
Anzahl der Teilnehmer
719
Kosten
1.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Unternehmensträger 1.428.706.- Euro

Das Flurneuordnungsverfahren wurde 1998 angeordnet, um die Flächen für die Verlegung der B 36 und den Ausbau der Neubaustrecke der DB AG bereitstellen zu können.
Ziel des Verfahrens ist unter anderem die Beseitigung der Zerschneidung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke durch die neue Straße und die Neubaustrecke. Nur durch das Anlegen von neuen Wegen sind alle Grundstücke wieder erschlossen. Im Rahmen der späteren wertgleichen Neuzuteilung und der Zusammenlegung von Grundstücken entstehen für die Landwirtschaft betriebswirtschaftliche Vorteile.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Bernd Kienle
Nelkenstr. 19
76470 Ötigheim
07222/919718
Stellvertretender Vorsitz
Werner Kalkbrenner
Bahnhofstr. 31
76470 Ötigheim
07222/23985
Mitglied
Hermann Braun
Kirchstr. 25
76467 Bietigheim
07245/2633
 
Paul Kölmel
Ahornweg 18
76470 Ötigheim
07222/919722
 
Rudi Kölmel
Schillerstr. 10
76470 Ötigheim
07222/23107
Stellvertretendes Mitglied
Otto Häußermann
Heidenhof 43
71397 Leutenbach
07195/3652
 
Wolfgang Kuhn
Nelkenstr. 32
76470 Ötigheim
07222/28801
 
Ewald Kühn
Ahornweg 26
76470 Ötigheim
07222/23305
 
Rolf Kühn
Morgenstr. 26
76470 Ötigheim
07222/200417
 
Volker Späth
Rastatter Str. 46
76470 Ötigheim
07223/948611
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Technische Projektleitung
Viktor Huber
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4187
V.Huber
@
landkreis-rastatt.de

Mitarbeiter
Lothar Hartmann
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
+49 7222 381-4181
l.hartmann
@
landkreis-rastatt.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Ötigheim (B 36, DB)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Datenschutzerklärung
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
erledigtvorläufige Besitzeinweisung
erledigtFlurbereinigungsplan
Öffentliche Bekanntmachung vom 10. Oktober 2018
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungs-
Termin nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Flurbereinigungsplan
Neuordnungskarte
Abschluss des Verfahrens
erledigtAusführungsanordnung
erledigtBerichtigung der öffentlichen Bücher
erledigtSchlussfeststellung