Ilsfeld-Auenstein


Gebietskarte
Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

Haben Sie eine Mitteilung oder Fragen zu diesem Verfahren?
Name *
Straße *
Ordnungsnummer
PLZ *
Wohnort *
Telefon
E-Mail
Verfahrensname Ilsfeld-Auenstein
Empfänger Alix Grellmann, Projektleitung
Mitteilung
Sicherheitsabfrage *

Die Angaben in den Feldern mit * benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können! Für evtl. Rückfragen bitten wir um Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse.

Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Heilbronn

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
702 ha
Anzahl der Teilnehmer
687
Kosten
1.8 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
- 511.000 EUR durch Teilnehmerbeiträge
- 1.247.000 EUR Förderung durch EU (ELER), Bund und Land

Das Flurneuordnungsgebiet weist eine durchschnittliche Grundstücksgröße von weniger als 20 a aus. Es ist ungenügend erschlossen, vorhandene Wege sind größtenteils im Privateigentum, der Besitz ist stark zersplittert.
Durch die Anlage eines optimalen Wege- und Gewässernetzes, durch die Überführung schutzwürdiger Flächen in öffentliches Eigentum und durch eine möglichst großzügige Zusammenlegung der landwirtschaftlich genutzten Flächen soll eine sinnvolle Neuordnung des gesamten Flurneuordnungsgebiets erreicht werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Bernd Häußermann
Wunnensteinstraße 24
74360 Ilsfeld
07062 8723
Stellvertretender Vorsitz
Karl Britsch
Burgweg 11
74360 Ilsfeld
07062 96727
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Alix Grellmann
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
+49 7131 994
Alix.Grellmann
@
landratsamt-heilbronn.de

Technische Projektleitung
Marcel Wittich
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
+49 7131 994-7059
Marcel.Wittich
@
landratsamt-heilbronn.de

Mitarbeiter
Timo Reichert
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
+49 7131 994-7044
Timo.Reichert
@
landratsamt-heilbronn.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Ilsfeld-Auenstein

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg