Knittlingen-Freudenstein/Hohenklingen


Gebietskarte
Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Abschluss des Verfahrens

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Knittlingen-Freudenstein/Hohenklingen
Empfänger Celina Offner, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
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Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
527 ha
Anzahl der Teilnehmer
799
Kosten
3.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Beiträge Teilnehmer:
0,44 Mio Euro
Beiträge Gemeinde:
0,54 Mio Euro
Beiträge Dritter:
0,03 Mio Euro
zusätzliche Deckungsmittel:
0,07 Mio Euro
Zuschüsse:
2,5 Mio Euro

Seit September 2018 wird das Verfahren von einem neuen Team der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung in Karlsruhe bearbeitet. Alle Regelungen des seit rund 40 Jahren andauernden Verfahrens werden im s.g. Flurbereinigungsplan zusammengefasst. Dieses Werk wurde erarbeitet und am 02.07.2020 von der Oberbehörde genehmigt.

Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans, der u.a. Grundlage für die Grundbuchberichtigung ist, ist erfolgt. Die eingegangenen Widersprüche wurden verhandelt. Derzeit werden alle finanziellen Festlegungen des Flurbereinigungsplanes abgerechnet. Gleichzeitig werden die Unterlagen für die Berichtigung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs erarbeitet. Im Mai 2025 wird die Ausführungsanordnung erlassen, so dass der Eigentumsübergang auf die neuen Flurstücke Ende Juni 2025 erfolgt.

Die Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle lautet:

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Reinhard Gerst
Stellvertretender Vorsitz
Hans Krauß
Mitglied
Gerhard Mößner
 
Alfred Schaub
 
Helmut Krauß
 
Karl Vincon
 
Heinrich Roth
Stellvertretendes Mitglied
Siegfried Gerst
 
Gotthilf Seidel
 
Heinz Steinhilper
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Celina Offner
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-252
celina.offner
@
lgl.bwl.de

Technische Projektleitung
Martin Schmitt
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-230
martin.schmitt
@
lgl.bwl.de

Mitarbeiter
Daniela Wirth
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-231
Daniela.Wirth
@
lgl.bwl.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Knittlingen-Freudenstein/Hohenklingen

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtWunschtermin
Abschluss des Verfahrens
in BearbeitungBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung