Wurmberg/Wimsheim (Ortslagen)


Gebietskarte
Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Wurmberg/Wimsheim (Ortslagen)
Empfänger Christiane Stoppelkamp, Projektleitung
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung des Landkreises Karlsruhe und des Enzkreises

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
69 ha
Anzahl der Teilnehmer
808
Kosten
0.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
- 85 % Zuschuss Land B-W
- 15 % Teilnehmer

Das 1980 angeordnete Flurneuordnungsverfahren wurde 1994 in ein Feldlage- und Ortslagenverfahren geteilt. Das Feldlageverfahren ist abgeschlossen.

Das Ortslagenverfahren Wurmberg-Wimsheim (Ortslagen) ist noch in Bearbeitung.
2018 wurden Gespräche mit den Eigentümern aus Neubärental geführt. 2019/2020 fanden die Gespräche in Wurmberg und bis 2022 in Wimsheim statt.

Alle Regelungen des seit über 40 Jahre andauernden Verfahrens wurden im s.g. Flurbereinigungsplan zusammengefasst. Die Bekanntgabe des Planes ist im September 2024 erfolgt. Die im Anhörungstermin am 7.11.2024 vorgebrachten Widersprüche konnten geregelt werden. Derzeit wird die finanzielle Abrechnung aller Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes durchgeführt. Am 30.05.2025 wurde die Ausführungsanordnung erlassen. Der tatsächliche Eigentumsübergang an den neuen Flurstücken wurde auf den 16.6.2025 festgelegt. Im Anschluss erfolgt die Grundbuchberichtigung.


Die Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle lautet:

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitz
Fritz Dihlmann
Stellvertretender Vorsitz
Hans Eisenhardt
Mitglied
Otto Seemüller
 
Rolf Raitlhuber
 
Richard Feucht
 
Manfred Lauser
Stellvertretendes Mitglied
Bertold Klingel
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Projektleitung
Philipp Heberling
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980
Philipp.Heberling2
@
lgl.bwl.de

Technische Projektleitung
Carola Hupbauer
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-214
carola.hupbauer
@
lgl.bwl.de

Mitarbeiter
Nils Bannholzer
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-227
nils.bannholzer
@
lgl.bwl.de

 
Michaela Gebele
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-228
Michaela.Gebele
@
lgl.bwl.de

 
Kathrin Häffele
Kriegsstraße 103a
76135 Karlsruhe
+49 721 95980-232
Kathrin.Haeffele
@
lgl.bwl.de

Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

Flurneuordnung
schafft Zukunft

Flurbereinigung/Zusammenlegung

Wurmberg/Wimsheim (Ortslagen)

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und

des Landes Baden-Württemberg aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verabschiedet
vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
erledigtvorläufige Besitzeinweisung
Abschluss des Verfahrens
in BearbeitungAusführungsanordnung
in BearbeitungBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung